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Vom Informationsrecht zum iRecht

Ausgangssituation/Gründe für den Einsatz von eLearning

Das umgesetzte Projekt „Vom Informationsrecht zum iRecht“ sollte den bisherigen Kurs „Übung Informationsrecht“, welcher eine reine Präsenzveranstaltung war, eLearning-tauglich machen, einen zeit- und ortunabhängigen Zugang zu den Inhalten ermöglichen und das Aneignen von den informationsrechtlichen Inhalten durch eine Diversifizierung von Lernmethoden unterstützen. In dem Kurs Informationsrecht sollten den Bachelorstudierenden des Faches Informationswissenschaft die Grundlagen des Informationsrechts (z.B. Impressumspflichten, E-Commerce, Fake News oder Hasskommentare auf Facebook) vermittelt und die aktuellen und oft streitigen Probleme aus diesem Bereich aufgezeigt werden, sodass sie in der Lage sind sich mit diesen eigenständig und kritisch auseinanderzusetzen. Die Inhalte des Kurses sind nicht nur für die Forschungsarbeit im Studium (auch später im Masterstudium) relevant, sondern vermehrt für die Arbeitswelt. Darüber hinaus wurden die Materialien so aufgearbeitet, dass sie auch von fachfremden Studierenden benutzt und verstanden werden können.

Ziele & Zielgruppen

Bei der Veranstaltung handelt es sich um die Übung Informationsrecht (Wahlpflicht) aus dem Modul „I4. Angewandte Informationswissenschaft“ für Bachelorstudierende ab dem 5. Semester in dem Fach Informationswissenschaft (sowohl im Ergänzungsfach als auch Kernfach bzw. Integrativem Studiengang). Der B.A. Studiengang Informationswissenschaft ist mit Ende des Sommersemesters 2020 ausgelaufen. Bis dahin müssten die Bachelorstudierenden aus dem Ergänzungs- und Kernfach das Studium abschließen. Durch Umwandlung des Formats in einen Blended Learning Kurs und daraufhin in ein reines eLearning-Angebot, sollte ein größerer Anteil an Studierenden angesprochen werden, weil somit eine gewisse zeitliche Flexibilität gewährleistet wurde. Da für den Kurs keine Vorkenntnisse erforderlich sind und die einzelnen Themenblöcke unabhängig voneinander bearbeitet werden können, richtet sich der Kurs bzw. das offene Lernmodul an alle Studierenden, die an den informationsrechtlichen Inhalten interessiert sind.

Umsetzung

In der ersten Umsetzungsphase wurde der Präsenzunterricht in ein Blended Learning Angebot umgewandelt. Durch die Diversifizierung der Lehr- und Lernmethoden, d.h. die Abwechslung von Frontalunterricht, Selbststudium, Gruppenarbeit, Textarbeit, Wissenstests und Diskussionen im Seminar sollten bessere Lernerfolge erreicht und den Studierenden mehr zeitliche Flexibilität gegeben werden. In der zweiten Phase, im Sommersemester 2020, wurde das reine eLearning-Angebot implementiert (ohne Präsenzsitzungen). Damit sollte den Studierenden, die an einer Präsenzveranstaltung nicht teilnehmen können, der Zugang zu den Inhalten und die Teilnahme an der Prüfung ermöglicht werden. Somit war das Angebot zeitig für den Lockdown und gezwungene Umstellung auf online Lehre zum Einsatz bereit. Für das online Angebot wurde die Plattform ILIAS benutzt. Es wurde ein großer Wert daraufgelegt, eLearning-Elemente in Anspruch zu nehmen, die über reine Ablage von Unterrichtsmaterialien (Theoriefolien) hinausgehen. Für jeden Themenblock wurden daher nicht nur Unterrichtsfolien (als PDF) mit vielen Praxisbeispielen zur Verfügung gestellt, sondern auch kurze Erklärvideos (erstellt mit Camtasia) zu der Theorie veröffentlicht, wie auch (obligatorische) online Wissenstests (ILIAS) und Online-Aufgaben (ILIAS) aufgesetzt. Darüber hinaus wurde für jeden Themenblock ein größerer, aktueller Praxisfall geschildert. Ein  beispielhafter Aufbau von einem Themenblock (hier, Datenschutz) wäre:
1. Grundlagen zum Datenschutz (Folien und Erklärvideos)
2. Online Test
3. Zwischenfeedback zu dem Modul
4. Praktischer Problemfall: Vorratsdatenspeicherung
5. Übungsaufgabe zum Thema Datenschutz und Vorratsdatenspeicherung.
Für die Studierenden aus dem Fach Informationswissenschaft wird in dem Kurs eine Abschlussprüfung angeboten. Um zu der Prüfung zugelassen zu werden, müssen alle online Wissenstests und Übungsaufgaben (jeweils 6) bestanden werden. Die Wissenstest und Übungsaufgaben sollten gleichzeitig als Vorbereitung auf die Prüfung (ein Essay zum informationsrechtlichen Thema) dienen. Studierenden, die keine Prüfung belegen müssen/wollen, können die Lernmodule in beliebiger Reihenfolge und im beliebigen Umfang selbstständig bearbeiten.

Ergebnisse & Ausblick

Bei der Umsetzung bezogen auf die Bereitstellung der Materialien und Erstellung des eLearning Angebots gab es keine erheblichen Probleme. Als schwierig ergab sich die tatsächliche Durchführung des Kurses. In der ersten Phase (Blended Learning) gab es 7 Anmeldungen für den Kurs, davon sind nur 2 Teilnehmer erschienen und haben den Kurs abgeschlossen. Bei solch einer niedrigen Beteiligungsrate war das Format (mit dem Zugang zu online Materialien) von großem Vorteil, denn so konnten die 2 Teilnehmer viele von den Inhalten eigenständig im Selbststudium aufbereiten. In den Präsenzterminen war aber aufgrund dessen keine richtige Gruppenarbeit möglich gewesen. In der zweiten Phase (reines eLearning Angebot), gab es nur 1 Anmeldung für den Kurs (mit Abschlussprüfung), wie auch 3 Teilnehmer, die nur an ausgewählten Themenblöcken Interesse hatten und keinen Teilnahmeschein oder keine Abschlussprüfung brauchten. Aufgrund des Lockdowns und der (immer noch aktuellen) COVID-Lage ergab sich das Angebot einerseits als sehr praktisch für die beteiligten Studierenden, da alle Inhalte zum Abrufen bereit waren. Auf der anderen Seite hat die Situation wahrscheinlich zur der weiterhin niedrigen Beteiligungsrate geführt. Ein weiteres Problem war die Überlastung der ILIAS-Plattform und oft vorkommende Störung. Durch die Aktualität der Themenbereiche ergibt sich auch die Daueraufgabe über mögliche Rechtsänderungen oder neue Rechtsprechung zu berichten und die Themenblöcke entsprechend zu aktualisieren.
Die Inhalte werden zurzeit darauf vorbereitet für alle Studierenden offen zugänglich zu sein, ohne dass eine Anmeldung für eine Veranstaltung vorlegen muss. Da keine Nachweise mehr erstellt werden müssen, werden die obligatorischen Tests und Übungsaufgaben als freiwillige Zusatzaufgaben gestaltet. Darüber hinaus werden die Inhalte im Hinblick auf aktuelle Rechtsprechung aktualisiert.

 

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