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Einfall im Recht

Projektleitung: Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Ausgangssituation

Die juristische Lehre ist an den Universitäten auch nach den Erfahrungen der Covid-19-Pandemie weiterhin geprägt durch frontale Vorlesungen. In diesen trägt die Dozentin oder der Dozent den examensrelevanten Stoff größtenteils abstrakt vor und geht häufig nur am Rande auf aktuelle Rechtsprechung ein. Der vorgetragene Stoff wird dann mit Hilfe von Lehrbüchern von den Studierenden und in AGs, in denen auch die Technik der Falllösung erlernt wird, vertieft. Die verwendeten Lehrmaterialien orientieren sich dabei primär an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Digitale Unterrichtsmaterialien oder digitale Medien zur Unterstützung des Lernstoffes gibt es dabei immer noch selten. Das Gleiche gilt für Lehrangebote, die sich vom „juristischen Hochreck“ der BGH-Fälle lösen und anhand der Urteile der unteren Instanzen, und so der alltäglichen Arbeit der meisten Juristinnen und Juristen, rechtliche Problem aufarbeiten. Diese Lücken adressiert der Podcast „Einfall im Recht“: Der Podcast ergänzt Lehrbücher, AGs und Vorlesungen des Zivilrechts um eine auditiv-digitale Komponente und ermöglicht so das juristische Lernen beim Joggen, Putzen oder Kochen. Zudem wird durch die Anknüpfung an primär unterinstanzliche Entscheidungen jungen Studierenden die tägliche Praxis der juristischen Tätigkeit nähergebracht.

Ziele & Zielgruppe

Der Podcast bezweckt die Unterstützung beim Erlernen des neuen Stoffes, da die Folgen verschiedene thematische Schwerpunkte haben, können viele juristische Probleme anhand eines eingänglichen Falles einfach und unterhaltend erlernt und/oder repetiert werden. Die im kommenden Wintersemester (2023/24) von Prof. Dr. Rupprecht Podszun gelesene Vorlesung zum Sachenrecht integriert den Podcast zudem ins Vorlesungskonzept. Auch dient der Podcast der Motivation sich mit dem Zivilrecht in der praktischen Anwendung auseinanderzusetzen.

Mit dem Podcast werden primär Studierende der Rechtswissenschaft in den ersten Semestern adressiert. Die besprochenen Fälle können mit den Kenntnissen der ersten vier Fachsemester des juristischen Studiums gelöst werden. Daneben bietet sich der Podcast aber auch genauso für Examenskanditatinnen und Examenskandidaten zum schnellen Wiederholen „nebenbei“ sowie für bloße Studieninteressierte, die erste Einblicke in die juristische Arbeitspraxis erhalten wollen, an. Potenziell richtet sich der Podcast an alle Jurastudierende und Jurainteressierte in Deutschland, da er über die gängigen Podcast-Platformen hörbar ist und auch die zu den Folgen erstellten Lösungsskizzen auf der Website frei zugänglich sind. Das gleiche gilt für einem zum Podcast gehörenden Instagram-Account.

Umsetzung

Für den Podcast nehmen drei Teams mit je zwei Leute im zwei-wöchentlichen Turnus eine Podcast Folge auf. Die Teams bestehen aus einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer studentischen Hilfskraft. Zurzeit sind die Teams folgende: Tristan Rohner (wiss. Mit.) mit Klara Dresselhaus (SHK), Alexander Kirk (wiss. Mit.) mit Can Degistirici (SHK) und Philipp Offergeld (wiss. Mit.) mit Anna Kronenberg (SHK).

Jede Podcast-Folge hat eine Länge von ca. 15 – 25 Minuten und bespricht primär aktuelle Urteile der unteren Gerichtsinstanzen also der Amts- und Landgerichte. Dadurch sollen die Fälle „aus dem echten Leben“ klausurtypisch aufbereitet werden und sich von der juristischen Abstraktheit und Komplexität der BGH-Urteile gelöst werden. Die Auswahl der Amts- und Landgerichtsentscheidungen erfolgt auch nach der „Eingängigkeit“ der zugrundeliegenden Sachverhalte. Es wird Wert darauf gelegt neben möglichst lehrreichen Fällen auch möglichst unterhaltsame Fälle auszuwählen. Dadurch bleiben die juristischen Probleme besser im Kopf und es wird gezeigt, dass Jura auch „Spaß machen kann“. Zu jeder Folge wird eine Lösungsskizze hochgeladen. In dieser werden die Probleme des Falles noch einmal, und teilweise tiefer, klausurtypisch aufbereitet. Der Instagram-Kanal wird neben Werbung für die aktuelle Folgen auch für „Shorts“ mit Lern- und Klausurtipps verwendet.

Inhaltlich behandeln die Podcast-Folgen insbesondere Fragen des Allgemeinen Teil des BGB (Vertragsschluss, Irrtümer o.ä.), Fragen des Schuldrechts (Schadensersatz, Kauf-, Miet-, Deliktsrecht o.ä.) oder des Sachenrechts (Herausgabeansprüche, gutgläubiger Eigentumserwerb, Grundstücksrecht o.ä.). Eine Übersicht über die behandelten Themen findet sich auf der Webseite, die auch ein gezieltes Suchen zur Wiederholung bestimmter Themen ermöglicht.

Da sich der Podcast an Studierende der Rechtswissenschaft richtet, wird er in den Vorlesungen und AGs sowie auf den sozialen Medien beworben.

Der Podcast ist auf den gängigen Podcast-Platformen abrufbar, wobei über 80 % der Hörerinnen und Hörer diesen auf Spotify oder Apple Podcasts hören.

Ergebnisse & Ausblick

Der Podcast „Einfall im Recht“ ist für einen Bildungspodcast sehr erfolgreich. So wurden die (Stand: 24. September 2023) 67 hochgeladenen Folgen in den etwas über zwei Jahren seit Einführung insgesamt über 37.000-mal aufgerufen (Eine Folge gilt als aufgerufen, wenn sie heruntergeladen oder länger als 60 Sekunden gespielt wurde) und jede Folge wird im Schnit über 250-mal in der ersten Woche angehört. Dabei ist jede Folge insgesamt mindestens 340-mal gehört worden. Auch erreichte der Podcast über 1.100 Followerinnen und Follower auf Spotify und über 750 auf Instagram. Die Reichweite des Podcasts ist damit deutlich höher als die einer klassischen Vorlesung. Auch die Zielgruppe wird erreicht: So sind beinahe 60 % der Hörerinnen und Hörer zwischen 23 und 27 Jahre alt. Dies entspricht in etwa dem Alter, in dem die ersten vier Semester des Studiums erfolgreich absolviert werden, sodass die rechtlichen Probleme der einzelnen Fälle selbstständig (mit-)gelöst werden könnten. Weitere fast 10 % der Hörerinnen und Hörer sind jeweils in der Altersgruppe 18 – 22 (also zu Beginn oder sogar noch vor dem Studium) und 28 – 34 (also in den letzten Zügen des Studiums oder während des juristischen Vorbereitungsdienstes). Auch werden die Folgen zu großen Teilen zu über 80 % zu Ende gehört, was bedeutet, dass viele diejenigen, die die Folgen beginnen sie auch bis zum Ende der Falllösung hören.

Damit auch die Zielgruppe der Studierenden in dem Podcast repräsentiert wird, bestanden die Teams ab Folge 45 nicht mehr aus zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern, sondern aus der oben beschriebenen Konstellation aus einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer studentischen Hilfskraft.

Perspektivisch soll der Podcast noch stärker in die juristische Bildung integriert werden. So werden die juristischen Probleme der Fälle neuerdings mit Schlagworten prominent auf der oben genannten Homepage beworben und es wird eine ausführliche Übersicht der Fälle erstellt. Durch letztere wird es für die Hörerinnen und Hörer noch einfacher, die passende Podcastfolge zu dem sie oder ihn interessierenden rechtlichen Problem zu finden.

Verantwortlichkeit: