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Die Krux mit dem Videobild in Webex und Zoom

Zoom

Viele Lehrende beklagen, dass Studierende nur schwer dazu zu motivieren sind, bei synchronen Video-Seminaren ihre Kamera einzuschalten. Was sind die Gründe? Und gibt es Möglichkeiten, die Studierenden dazu zu verpflichten? Ist dies überhaupt sinnvoll? Wir geben einen kurzen Überblick.

Das Kamerabild in Videokonferenz-Plattformen wie Webex oder Zoom fördert eine freundliche Atmosphäre, erleichtert die Zusammenarbeit und erweitert durch die nonverbale Ebene die Kommunikation. Zugleich gibt es für Studierende viele Gründe, die Kamera aus zu lassen – darunter eine mangelnde technische Ausstattung, Schüchternheit und nicht zuletzt der Wunsch nach Privatsphäre im eigenen Zuhause. Jörn Loviscach hat Studierende zu diesem Thema befragt und das Ergebnis in seinem Artikel „Die stumme, dunkle Wand in Zoom“ kompakt zusammengefasst. Es wird deutlich: Studierende schalten meist nicht aus mangelnder Motivation ab, und die Hintergründe für diese Entscheidung sind sehr divers. Für Lehrende bleibt die Situation schwierig, weil sich Seminare mit leeren Kacheln tatsächlich wie ein „gegen-die-Wand-Sprechen“ anfühlen können. Zumindest kann es aber helfen, sich die Perspektive der Studierenden ins Bewusstsein zu rufen.

Ist es eine Option, die Studierenden zum Anschalten des Videos zu verpflichten? Einige Lehrende scheinen mit dem Gedanken zu spielen, dies zur Bedingung für die Anwesenheit im Seminar zu machen. Rechtlich ist eine solche Vorgehensweise jedoch problematisch: Das Einschalten der Kamera hat eine Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Folge. Eine solche Datenverarbeitung kann nur mit Zustimmung der Studierenden, also auf freiwilliger Basis erfolgen. Die Rechtsinformationsstelle der digitalen Hochschule NRW (DH-NRW) hat die Problematik gerade bei einer Informationsveranstaltung erläutert und außerdem in einem Papier zusammengefasst, das man hier herunterladen kann. In Ausnahmefällen kann es, bei einer Veranstaltung mit echter Präsenzpflicht, gerechtfertigt sein, dass das Nicht-Einschalten der Kamera für Studierende negative Folgen nach sich zieht. Die Experten raten allgemein jedoch von einer Aufforderung oder Verpflichtung zum Einschalten der Kamera ab. Empfohlen wird, die Studierenden lediglich darum zu bitten, sich auch mit Bild zu beteiligen, und dabei auf das didaktische Konzept der Veranstaltung zu verweisen.

In der digitalen Lehre entstehen immer wieder einmal Situationen, in denen die rechtliche Lage zunächst unklar erscheinen mag. Die Rechtsinformationsstelle der DH-NRW, die auch regelmäßig einen Newsletter verschickt, ist hier allgemein eine gute Anlaufstelle.

Elisabeth Scherer

Kategorie/n: E-Meldungen, E-eLearning-Startseite
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