Urheberrecht online
Ausgangslage
Das Urheberrecht beschäftigt heutzutage nicht nur spezialisierte Juristen sondern betrifft darüber hinaus auch viele Laien. Fragen wie die Benutzung fremder Inhalte in der Lehre, Rechte und Pflichten als Autor oder auch Möglichkeiten, eigene Arbeiten rechtlich schützen zu lassen sind über alle Fachgebiete hinweg relevant. Im juristischen Studium ist das Urheberrecht allerdings nicht dem Pflichtfachbereich zugeordnet, sondern dem spezialisierten Schwerpunktstudium vorbehalten (insoweit dann aber auch für die entsprechend spezialisierten Teilnehmer/innen Prüfungsgegenstand). Das bedeutet auch, dass jedes Jahr nur knapp 20 (von über 200 Studierenden) an der entsprechenden Vorlesung teilnehmen.
Zielgruppen
Adressaten des E-Learning-Kurses sind daher vier verschiedene Zielgruppen:
Zunächst soll den oben erwähnten Schwerpunktbereichsteilnehmer/innen das für sie relevante Wissen kompakt, verständlich und vor allem auch prüfungsnah vermittelt werden.
Darüber hinaus dient der E-Learning-Kurs auch als (verpflichtender!) Bestandteil der Vorlesung Urheberrecht im Weiterbildungsbildungsstudiengang "Master of Laws (Informationsrecht)". Die Nutzung durch die Studierenden dieses Studiengangs muss daher einen bestimmten zeitlichen und inhaltlichen Umfang erreichen.
Ergänzend dient die (für jedermann offen zugängliche) Lehreinheit auch der allgemeinen Information für alle Studierende der Rechtswissenschaft, die sich diesbezüglich freiwillig weiterbilden wollen – für diese handelt es sich um einen reinen Onlinekurs ohne zugehörige Präsenzveranstaltung; sie sind also auf die im Rahmen des Kurses vorgesehenen Kommunikationswege (Kommentarfunktion, Seiten bearbeiten, etc.) angewiesen.
Schließlich unterstützt der Kurs auch fachfremde Vorlesungen, etwa "Recht für Informatiker" oder "Urheberrecht für Filmuntertitler" etc., indem eine Sammlung von Entscheidungen, Animationen, Kontrollfragen u.ä. bereitgehalten wird. Ergänzend soll noch eine "FAQ-Liste" als zentraler Anlaufpunkt geschaffen werden, so dass von typischen Fragen ausgehend recherchiert werden kann.
Technik
Technisch basiert der Kurs weitgehend auf der bereits zum Handels- und Gesellschaftsrecht erprobten Grundlage, die jedoch in verschiedener Hinsicht angepasst wurde. (Die Beschreibung zum HeinEcomp-Projekt finden Sie hier) Für die Studierenden des Weiterbildungsstudiengangs LL.M. Informationsrecht gibt es eine eigene Plattform (http://merkur.jura.uni-duesseldorf.de/zfi), in die der Kurs (mit einigen studiengangsspezifischen Ergänzungen) eingebettet ist.
Fakten
Technisch bietet der Kurs über 100 Bildschirmseiten Text, knapp 80 Grafiken, 20 Animationen und rund 60 Kontrollfragen sowie ein Glossar mit rund 50 Definitionen. Die Inhalte befinden sich in ständiger Ergänzung und Überarbeitung, um mit der Rechtsentwicklung Schritt zu halten; darüber hinaus werden Anregungen und Ergänzungen durch die Nutzer aufgegriffen.
Es werden auch die Möglichkeiten von "LawStars" genutzt – d.h. die Gewährung von Boni ("Freispielen") sowie ein Ranking im Vergleich zu anderen Nutzern. Soweit (für die Weiterbildungsstudierenden) darüber hinaus eine Zeiterfassung soweit ein Nachweis des Studiums erforderlich ist, erfolgt dies über die insoweit neu entwickelte Plattform.
Ausblick
Für die Zukunft ist eine Integration mit der neu entwickelten Fallsimulationssoftware sowie eine zielgruppenspezifischere Darstellung (gegliedert nach den obigen vier Gruppen) geplant. Darüber hinaus ist eine weitere Ergänzung und Vertiefung der Inhalte unumgänglich.